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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sie interessieren sich für Wahlleistungen während Ihres Aufenthalts in unserem Krankenhaus? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Komfort, ärztliche Betreuung und Zusatzangebote.

Was bedeutet der Begriff Wahlleistung?

Wahlleistungen sind zusätzliche Angebote im Krankenhaus, die über die reguläre medizinische und pflegerische Versorgung hinausgehen. Dazu gehören: Die ärztliche Wahlleistung, bei der Sie sich für die Behandlung durch bestimmte Ärzt:innen, z. B. den Chefarzt oder die Chefärztin, entscheiden können. Die Wahlleistung Unterkunft, also die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer mit zusätzlichem Komfort und Serviceleistungen mit Hotelcharakter. Die Begleitperson-Unterbringung, etwa bei Familienzimmern auf unseren Geburtsstationen – auch ohne medizinische Notwendigkeit.

Wer kann Wahlleistungen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich stehen Wahlleistungen allen Patient:innen offen – unabhängig von der Art der Krankenversicherung. Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte sollten vorab bei ihrer Versicherung die Kostenübernahme klären. Gesetzlich Versicherte können Wahlleistungen ebenfalls nutzen – auf Selbstzahlerbasis.

Wie erfolgt die Anmeldung für Wahlleistungen?

Die Anmeldung erfolgt über die Patientenaufnahme vor Ort. Dort erhalten Sie alle Informationen zu den verfügbaren Wahlleistungen und schließen bei Bedarf eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit uns ab.

Öffnungszeiten Aufnahmebüros (Aufnahmebüros im Eingangsbereich des Haupthauses)

Mo.-Do.:  07:00 - 15:45 Uhr
Fr.:  07:00 - 12:45 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten werden die Aufnahmeformalitäten vom Personal auf den Stationen übernommen.

Was sollte ich im Vorfeld beachten?

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Krankenhausaufenthalt bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die Kosten für Wahlleistungen übernommen werden. Auch bei geplanter Begleitperson empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung mit dem Krankenhaus.

Was ist im Multimedia-Paket enthalten?

Unser Multimedia-Angebot umfasst: Neun SKY-TV-Programme, digitale Zeitungen, Zeitschriften und E-Books, tägliche Printausgabe Ihrer Tageszeitung sowie kostenloses WLAN.

Kann mein Partner oder eine Begleitperson bei mir übernachten?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Unterbringung erfolgt je nach Verfügbarkeit und wird individuell abgestimmt. Bitte beachten Sie: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen. Wir empfehlen eine frühzeitige Anfrage bei der Patientenaufnahme, um die Möglichkeiten und Kosten zu klären.

Wo finde ich die Speisepläne?

Unsere Speisepläne finden Sie hier.

Was kostet ein Einzelzimmer als Wahlleistung?

Wenn Sie als gesetzlich versicherter Patient bei uns im Haus ein Einzelzimmer belegen, kostet dies derzeit zwischen 165 und 192 Euro am Tag. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Fachbereich, in dem Sie bei uns behandelt werden.

Kontakt

Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH
- Elisabeth-Krankenhaus Rheydt -
Hubertusstraße 100
41239 Mönchengladbach
Telefon 02166 394-0
Telefax 02166 394-2700 (Telefonzentrale)

Speisekarte Wahlleistungen

Eli EXKLUSIV - Wahlleistungsmagazin

 

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Wir sind Teil der Hygiene-Initative - keine Keime - keine Chance für Multiresistente Erreger

Aktion Saubere Hände

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Ausgezeichnet für Kinder 2022-2023

Qualitaetssiegel MRE-Netzwerke NRW

Zertifikat HFU Schwerpunktklinik

Zertifikat Kardiale Magnetresonanztomographie

CHEST PAIN UNIT - DGK-ZERTIFIZIERT

Keine Keime

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