Mitführen von Blindenhunden
Die Mitnahme eines Blindenführhundes ist in besonderer Weise geregelt. Sie können in das Elisabeth-Krankenhaus Rheydt einen Blindenführhund mitbringen.
Bitte beachten Sie folgendes:
Grundsätzlich
- Besuche in Begleitung von Blindenführhunden sind vorab mit den jeweiligen Bereichen abzustimmen.
- Nur speziell ausgebildete Blindenführhunde dürfen beim Besuch mitgeführt werden.
- Erkrankte, fiebrige oder verwundete Hunde dürfen nicht mit ins Krankenhaus gebracht werden.
- Die Belange von Personen mit Allergien gegen Hunde oder Hundephobien sind während des Besuches umfänglich zu berücksichtigen.
- Die Hunde müssen frisch gesäubert, trocken und gekämmt sein.
- Die Fütterung innerhalb des Krankenhauses ist nicht erlaubt.
- Die Defäkation (Kot und Urin) des Hundes sollte außerhalb des Krankenhausgeländes erfolgen.
Vorbereitung
- Anfrage und Information des behandelnden Arztes durch den Patienten
- Die Patientin/der Patient, die/der besucht werden soll, muss soweit mobil sein, dass sie/er die u.g. Bereiche aufsuchen kann.
Durchführung
- Die Besucherin/der Besucher meldet sich mit seinem Blindenführhund an der Information an.
- Dort erfolgt eine Sichtkontrolle seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzgl. Aussehen (trocken etc.) des Hundes.
- Die Hunde dürfen sich nur angeleint bzw. mit dem Assistenzhundgeschirr im Haus bewegen und die Kontrolle des Hundes muss während der gesamten Aufenthaltszeit im Krankenhaus durch den Halter sichergestellt sein.
- Der Hund darf keinen physischen Kontakt zu anderen Patienten haben.
- Der Hund darf nicht gestreichelt werden.
- Vor Kontakt mit dem Hund ist eine hygienische Händedesinfektion der Beteiligten durchzuführen.
- Der Blindenhund darf sich mit dem Halter nur in den o.g. Bereichen bewegen und aufhalten.
- Kontakt mit Faeces (Fäkalien) und Körperflüssigkeiten des Tieres sind zu vermeiden.
- Nach dem Kontakt mit dem Blindenführhund müssen die Hände gewaschen und anschließend desinfiziert werden.